Am Dienstag, den 08.10.2024, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeien aus Heinsberg, Krefeld, Mönchengladbach, Duisburg, Kleve, der Autobahnpolizei Düsseldorf, der Bundespolizei und Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf nebst Kontorolleuren des Veterinäramtes des Kreis Viersens bei einem groß angelegten Kooperationseinsatz den gewerblichen Personen- und Güterverkehr auf der BAB 40. Ort der Kontrolle war die Raststätte Tommer Heider in Richtung Venlo. Die knapp 50 beteiligten Einsatzkräfte kontrollierten über 110 Fahrzeuge.
Insbesondere achteten die Einsatzkräfte auf Sozialvorschriften, wie Lenk- und Ruhezeiten, auf die Einhaltung der Vorschriften bei Gefahrguttransporten, auf den technischen Zustand der Sattelzüge sowie auf die Sicherung der Ladung und Überladung der Schwerlasttransporter. Dazu hatten die Einsatzkräfte eigens eine mobile Lkw-Wage aufgebaut. Alle Fahrzeuge, die durch Lotsenfahrzeuge von der Autobahn auf den Rastplatz geführt wurden, wurden von den Experten auf Herz und Nieren untersucht. Insgesamt kamen die eingesetzten Kräfte auf 39 Ordnungswidrigkeiten und 32 Verwarngeldern.
Wegen Verstöße im Bereich der Ladungssicherung fertigten die Einsatzkräfte 13 Ordnungswidrigkeiten und erhoben 14 Verwarngeldern. Vier Lkw-Fahrer mussten eine Sicherheitsleistung erbringen. Ein Team der Bundespolizei kontrollierte einen Pkw-Fahrer.
Beim Abgleich der Daten des 49-Jährigen mit den polizeilichen Datenbeständen wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl suchte. Zuvor hatte er auf einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Gelsenkirchen nicht reagiert. Dieses hatte den Bulgaren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da der Mann das Geld auch bei der Bundespolizei nicht zahlen konnte, brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt.
Aus den über 110 Fahrzeugen ist ein Großraum- Schwertransporter gegen Ende des Einsatzes besonders aufgefallen. Hier wurde ein Radlader transportiert, dieser hatte ein Gewicht von 47,6 Tonnen. Für diesen Transport lag aber keine Genehmigung vor. Zu den nicht erfüllten Auflagen kamen dann noch 4 Reifen, die die erforderliche Mindestprofiltiefe nicht mehr hatten. Der Transporter wurde stillgelegt. (ck) (871)