E-Scooter - (k)ein Geschenk ?

E-Scooter fährt auf dem Radweg
E-Scooter - (k)ein Geschenk ?
Weihnachten steht vor der Tür, Geschenkideen sind gefragt. Sogenannte E-Scooter, die offiziell als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet werden, sind beliebt - auch bei Jugendlichen und Kindern.

Da könnte für den einen oder anderen die Idee nahe liegen, einen der praktischen Elektro-Roller unter den Weihnachtsbaum zu legen.

Dabei gilt es, folgendes zu beachten: Der Gesetzgeber erlaubt eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nur Personen, die mindestens Vierzehn Jahre alt sind (§3 eKFV). Für jüngere Kinder sind sie also tabu.

Wer ein Kind unter 14 Jahren mit einem E-Scooter fahren lässt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Übrigens: E-Scooter gehören nicht auf den Gehweg! Es müssen Radwege benutzt werden oder, wenn diese nicht vorhanden sind, die Fahrbahn. Es drohen auch hier Verwarn -und Bußgelder. Da es sich um Elektrokleinstfahrzeuge handelt, gelten für das Fahren eines E-Scooters dieselben Promille- und Betäubungsmittelwerte wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Besitzer eines E-Scooters haben zudem dafür die Verantwortung, dass an dem Gefährt ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht sein muss.

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110