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Waffenrecht im Kreis Coesfeld

Ab dem 01.09.2020 treten weitere Regelungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes und damit auch die das  Nationale Waffenregister (NWR) betreffenden Regelungen in Kraft. Durch das NWR II soll der vollständige Lebenszyklus von Waffen und Waffenteilen dokumentiert werden.

 Für jeden Handel zwischen privaten und gewerblichen Erlaubnisinhabern werden die verschiedenen NWR-IDs benötigt. In der beigefügten Anlage übersende ich Ihnen ein Stammdatenblatt aus dem die NWR-IDs zu Ihrer Person, der Erlaubnisse und der Waffen sowie Waffendaten wie Hersteller, Kaliber, Waffennummer usw. hervorgehen.

 Zur Zeit werden die individuellen Stammdatenblätter an jeden Waffenbesitzer versandt. Wir bitten von Anfragen abzusehen.

 

 

Die Waffenbehörde weist darauf hin, dass am 20.02.2020 das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten ist.

Durch § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 Waffengesetz (WaffG) wurde nunmehr die Regelanfrage beim Verfassungsschutz durch die Waffenbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfungen vor Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis eingeführt.

Aus den genannten Gründen können auch bei der persönlichen Vorsprache waffenrechtlichen Erlaubnisse, hierunter fallen auch Eintragungen in die Waffenbesitzkarte, zur Zeit nicht erteilt werden. Die Waffenbehörde bittet darum, von persönlichen Besuchen und Vorsprachen abzusehen.

Das Dienstleistungsspektrum der Waffenbehörde steht Ihnen weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung. Ihre Anliegen sollten aber wenn möglich telefonisch oder auf dem postalischen/elektronischen Wege geklärt werden.

 

Was tun, wenn ich eine Waffe kaufen möchte?

Wer eine Schusswaffe oder  Munition erwerben und besitzen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz.
Die zuständige Behörde für den Kreis Coesfeld ist der Landrat als Kreispolizeibehörde.

Allgemeine Informationen zum Waffenrecht

 

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