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Soziale Medien
Kinder lernen heute Schwimmen, Fahrradfahren, Schuhe binden oder sich selbst das Frühstück zu machen deutlich nach dem Umgang mit Apps oder der Computermaus. Wenn heutzutage 16jährige durchschnittlich 1000 Nachrichten pro Tag in den sozialen Medien schreiben, erscheint das in den Augen der Eltern viel, im gleichaltrigen Umfeld aber normal.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise, bevor Sie eine Fanseite der Polizei NRW bei Facebook aufrufen.
Datenschutzhinweise Facebook Polizei und Datenschutz bei der Nutzung sozialer Medien

Die Polizei Nordrhein-Westfalen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite - neben den Informationen zur Nutzung sozialer Medien durch die Polizei NRW - auch einen Überblick geben, welche Daten zur Nutzung der sozialen Medien von den jeweiligen Anbietern erhoben werden.

 

Polizei NRW und soziale Medien

Soziale Medien haben unsere Welt und unser Handeln grundlegend verändert und prägen zunehmend auch den polizeilichen Alltag.

Soziale Netzwerke sind als Informationsquelle Nummer eins das virtuelle Fieberthermometer der Bevölkerung. Schneller als die Menschen vor Ort mit ihrem Smartphone ist kein Fernsehteam zur Berichterstattung bereit.

Die Polizei konnte sich diesem gesamtgesellschaftlichen Trend nicht verschließen und stellt sich seit einigen Jahren der großen Herausforderung den hart umkämpften virtuellen Markt der Information für sich zu nutzen. Natürlich geht es nicht darum, Kosten zu senken, Gewinne und Absatzzahlen zu steigern oder neue Kunden zu gewinnen. Die Polizei will in den sozialen Medien zum Beispiel um Nachwuchs werben oder in Krisensituationen informieren.

Aktuell nutzen alle Polizeipräsidien und einige Landratsbehörden soziale Medien. Dazu kommt ein zentraler YouTube-Kanal der Polizei NRW.

 

Woran erkennen Sie die echte Polizei in den sozialen Medien

Leider gibt es natürlich auch viele Angebote in den sozialen Medien, die echten polizeilichen Angeboten täuschend ähnlich sehen. Polizeiliche Pressemeldungen, Bilder und Wappen werden genutzt, um den Eindruck zu erwecken, es würde sich um eine Seite der Polizei handeln. Die Polizei NRW geht gegen die Betreiber dieser Seiten mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten vor.

Eine polizeiliche Seite ist an nachfolgenden Merkmalen erkennbar:

  • sie weist eine einheitliche Namenskonvention auf (Polizei NRW und Name/Namenskürzel der Polizeibehörde).
  • sie hat eine einheitliche Adresskonvention
    • Facebook: facebook.com/Polizei.NRW.Behördenkürzel)
    • Twitter @polizei_nrw_Behördenkürzel
  • sie ist durch den Plattformanbieter zertifiziert (Haken in blauem Kreis).
  • sie weist einen Polizeistern mit Behördenlogo auf.
  • Daten zur Kontaktaufnahme außerhalb des sozialen Netzwerkes sind angegeben

 

Datenschutz in den sozialen Medien

Datenschutz in den sozialen Medien ist der Polizei NRW wichtig. Deshalb sollten Sie sich die Zeit nehmen, die nachfolgenden Datenschutzhinweise zu lesen, bevor Sie die Links zu den polizeilichen Angeboten in den sozialen Medien nutzen.

Datenschutzhinweise für Twitter

Mit einem Klick auf „Folgen“ werden Sie Follower des polizeilichen Accounts, was für die Administratoren der Seite sowie für Ihre Freunde und ggf. andere Nutzer von Twitter sichtbar wird.

Diese Informationen werden von den Administratoren des Polizei-Accounts jedoch weder ausgewertet noch an anderer Stelle erfasst. Die Statistiken, die Twitter den Administratoren des Polizei-Accounts zur Verfügung stellt, werden in aggregierter Form ausgegeben und lassen für die Administratoren keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zu. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die Datenverwendungsrichtlinien auf https://www.twitter.com/privacy/ und nehmen Sie die entsprechenden Privatsphäre-Einstellungen in Ihrem Account vor! Bitte prüfen Sie genau, welche Informationen Sie veröffentlichen!

 

Was Twitter erfährt:

Welche Daten Twitter im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass Twitter nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzern eingegeben werden, sondern auch Aktionen der Twitter-Nutzer – vermutlich lückenlos – aufzeichnet und an Dritte weitergibt.

Twitter erfährt außerdem

  • die wichtigsten Daten des Computersystems (Log-Daten), von dem aus ein Nutzer sich ins Netzwerk einloggt – bis hin zu IP-Adresse, Prozessortyp und Browserversion samt Plug-Ins und
  • jeden Besuch auf Webseiten (Widget-Daten), auf denen ein Twitter-Button installiert ist. Dabei wird auch die IP-Adresse übertragen. Sofern der Besucher der fremden Seite Twitter-Nutzer ist und sich vom selben Computer aus bereits bei Twitter eingeloggt hat, kann Twitter auch dessen Identität ermitteln.

Datenschutzhinweise für Facebook

Mit einem Klick auf „Gefällt-mir“ werden Sie Fan der polizeilichen Seite, was für die Administratoren der Seite sowie für Ihre Freunde und ggf. andere Nutzer von Facebook sichtbar wird. Das gilt insbesondere für „Gefällt-mir-Angaben“ oder Kommentare zu unseren Postings, die auch für nicht-registrierte Besucher und Nicht-Fans dieser Fanpage zu sehen sind. Auch wenn Sie nicht Fan dieser Seite sind oder werden, können Sie Kommentare oder "Gefällt-mir-Angaben“ bei unseren Postings hinterlassen, die für andere und die Administratoren der Fanpage sichtbar sind. Diese Informationen werden von den Administratoren jedoch weder ausgewertet noch an anderer Stelle erfasst. Die Statistiken, die Facebook den Administratoren zur Verfügung stellt, werden in aggregierter Form ausgegeben und lassen für die Administratoren keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zu. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die Datenverwendungsrichtlinien auf https://www.facebook.com/about/privacy/ und nehmen Sie die entsprechenden Privatsphäre-Einstellungen in Ihrem Account vor! Bitte prüfen Sie genau, welche Informationen Sie veröffentlichen!

 

Was Facebook erfährt:

Welche Daten Facebook im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass Facebook nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzern eingegeben werden, sondern auch Aktionen der Facebook-Nutzer aufzeichnet.

Facebook erfährt außerdem

  • die wichtigsten Daten des Computersystems, von dem aus ein Nutzer sich ins Netzwerk einloggt – bis hin zu IP-Adresse, Prozessortyp und Browserversion samt Plug-Ins und
  • jeden Besuch auf Webseiten (Widget-Daten), auf denen ein „Gefällt-mir-Knopf“ installiert ist. Dabei wird auch die IP-Adresse übertragen. Sofern der Besucher der fremden Seite Facebook-Nutzer ist und sich vom selben Computer aus bereits bei Facebook eingeloggt hat, kann Facebook auch dessen Identität ermitteln.

 

Allgemeine Informationen zum Datenschutz

Informationen rund um das Thema „Datenschutz“ finden Sie unter anderem im Internetangebot der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. www.ldi.nrw.de

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