Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Versammlung
Versammlungen im Kreis Coesfeld
Versammlungen müssen grundsätzlich angemeldet werden

Versammlungen müssen grundsätzlich angemeldet werden

Wer eine Versammlung oder einen Aufzug (Demonstration) durchführen will ist verpflichtet, dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.
Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:

Anmelder

Veranstalter

Anlass/Thema

Ortsangabe

Zeitpunkt

Teilnehmerzahl

Hilfsmittel

Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung (Veröffentlichung) zu erfolgen.

Weitere Informationen

 

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