Versammlungen müssen grundsätzlich angemeldet werden
Wer eine Versammlung oder einen Aufzug (Demonstration) durchführen will ist verpflichtet, dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.
Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:
Anmelder
Veranstalter
Anlass/Thema
Ortsangabe
Zeitpunkt
Teilnehmerzahl
Hilfsmittel
Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung (Veröffentlichung) zu erfolgen.