Versammlungen müssen grundsätzlich angemeldet werden.
Wer eine Versammlung oder einen Aufzug (Demonstration) durchführen will, ist verpflichtet, dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.
Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:
- Anmelder
- Veranstalter
- Anlass/Thema
- Ortsangabe
- Zeitpunkt
- Teilnehmerzahl
- Hilfsmittel
Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung (Veröffentlichung) zu erfolgen.