Am 9. Oktober 2018 stellte Innenminister Herbert Reul zusammen mit den beiden Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP, Bodo Löttgen und Christof Rasche, das Update des neuen Polizeigesetzes vor.
Das sogenannte »Sicherheitspaket I« soll dazu beitragen, Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. Dafür sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen an die neuen Herausforderungen im Bereich „Innere Sicherheit“ angepasst werden. Vor allem die aktuelle Bedrohung durch den internationalen Terrorismus stellt die Polizisten in Nordrhein-Westfalen vor neue Aufgaben.
Der Änderungsantrag unterscheidet sich vom ursprünglichen Gesetzentwurf vor allem beim Gefahrenbegriff, der Ingewahrsamnahme und der Videobeobachtung.
Gefahrenbegriff
Die drohende Gefahr kommt im überarbeiteten Gesetzentwurf nicht mehr vor. Auch die drohende terroristische Gefahr taucht als Begriff nicht mehr auf. Diese bleibt jedoch als Idee erhalten. Es wird eine Zugriffsmöglichkeit für die Polizei geben, bevor die terroristische Gefahr konkret wird. Diese unterliegt einem präzisen Straftatenkatalog,
Unterbindungsgewahrsam
Die maximale Länge des Unterbindungsgewahrsams wird auf 14 Tage verkürzt. Es besteht eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit um weitere 14 Tage. Diese muss jedoch von einem unabhängigen Richter angeordnet werden. Im ursprünglichen Entwurf war die Länge des Unterbringungsgewahrsams bis zu einem Monat angedacht.
Videobeobachtung
Die Videobeobachtung ist im überarbeiteten Gesetzentwurf nur dann zulässig, wenn bei verdächtigen Beobachtungen auch sofort Streifenbeamte zur Stelle sein können.
Weitere Änderungen wurden bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der strategischen Fahndung vorgenommen.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf wurde erstmalig im Frühjahr 2018 eingebracht. Nachdem die Experten bei der Sachverständigenanhörung am 7. Juni im Landtag einige Anregungen und Bedenken äußerten, wurde der Gesetzentwurf über die Sommerpause überarbeitet. Der neue Gesetzesentwurf wurde mit den regierungstragenden Fraktionen abgestimmt, die einstimmig beschlossen haben, den Änderungsantrag in den Landtag einzubringen. Im November wird es nun eine zweite Expertenanhörung dazu geben. Anschließend wird der Gesetzentwurf im Innenausschuss erörtert, bevor der Landtag im Dezember entscheiden soll.