Die Zahl der im Landeskriminalamt bearbeiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gemäß § 261 StGB ist im letzten Jahr um 37,2 % auf 4.352 (2022: 3.172) gestiegen.
Die Polizeibehörden in NRW konnten im Jahr 2023 die Anzahl der Verfahren mit Vermögenssicherungen um 5,3 Prozent steigern (von 1.623 auf 1.709).
Die Summe der Vermögenssicherungen betrug 92.049.930 Euro. Das ist eine Steigerung um 7,1 % im Vergleich zum Vorjahr und eine Fortsetzung des langjährigen Trends.