Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seinen Führerschein.

Der Ford S-MAX
Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seinen Führerschein.
Eine Spritztour auf einem E-Scooter hat für manchen einen Reiz. Der Spaßfaktor verfliegt hingegen, wenn daraus eine Spiritustour wird. Berauscht auf einem elektrischen Roller durch die Gegend zu flitzen, ist keine gute Idee.

Es gelten dieselben Promille- und Betäubungsmittelwerte wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Das erläutert Polizeihauptkommissar Detlef Lammers von der Direktion Verkehr bei der Polizei Coesfeld.

Nicht daran gehalten haben sich jüngst eine 37-jährige Coesfelderin und ein 51-jähriger Dülmener. Ausgerechnet vor den Augen einer Streifenwagenbesatzung fuhr die Frau über eine rote Ampel. Der Alkoholtest brachte ans Licht, dass sie betrunken war.

Der Dülmener prallte alkoholisiert mit einem E-Scooter gegen eine Ampel an der Kreuzung Bergfeldstraße/Kreuzweg. Zusätzlich stellte sich heraus, dass für den elektrischen Roller kein Versicherungsschutz bestand und keine Betriebserlaubnis vorlag. 

Noch seien solche Vorfälle im Kreis Einzelfälle. Damit möglichst keine dazu kommen, klärt die Polizei Coesfeld darüber auf, was E-Scooter-Fahrer beachten müssen.

Wie bei einer Autofahrt kann der Führerschein (vorerst) weg sein, wenn die Polizei jemanden betrunken auf dem elektrischen Roller erwischt. Es gilt die 0,5 Promille-Grenze. Detlef Lammers ergänzt: „Hat jemand bei 0,3 Promille bereits Ausfallserscheinungen oder verursacht einen Unfall, kann das bereits eine Straftat sein.“ Generell liege die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. „Wer bei dem Wert noch fährt, begeht ganz sicher eine Straftat.“

Für Fahranfänger in der Probezeit und jene unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot — also die 0,0-Promille-Grenze. Wer meint, unter Drogen unterwegs zu sein zu müssen, sollte wissen: „Beim Konsum von Betäubungsmitteln gibt es keine Grenzwerte. Es liegt immer eine Ordnungswidrigkeit und bei Ausfallerscheinungen eine Straftat vor“, sagt der Polizeihauptkommissar. 

 Grundsätzlich dürfe jeder ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren. „Jemanden mitzunehmen, ist aber nicht gestattet. Genauso wenig ist es erlaubt, das Mobiltelefon zu nutzen“, sagt Lammers.

Jedoch bestehe keine Helmpflicht, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 Stundenkilometer nicht übersteigt. Dennoch rät Lammers dazu, einen zu tragen. „Auch bei der Geschwindigkeit sind schwere Kopfverletzungen bei einem Unfall möglich.“

Eines sollten Besitzer eines E-Scooters ebenfalls bedenken: Sie müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und ein gültiges Versicherungskennzeichen anbringen, um cruisen zu können. Passiert das nicht, ist das ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz— und damit eine Straftat.

Wer sich auf E-Scooter-Tour begibt, hat keine Freiheit bei der Streckenwahl. Detlef Lammers: „Der Radweg ist zu nutzen. Ist innerorts keiner vorhanden, ist die Fahrt auf der Straße erlaubt.“ Außerorts ist es gestattet, den Seitenstreifen zu nutzen, wenn es keinen Radweg gibt.  

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110